Darf der Vermieter das Fensterputzen vom Mieter erzwingen?
Neulich erreichte uns über unser Anfrageformular folgende Frage zum Thema
Mietrecht: „Liebes Team von CheckdeinRecht, mein Vermieter will mich zwingen,
die Fenster unserer Mietwohnung zu putzen. Darf er das?“
Eine interessante Frage: ist ein Mieter verpflichtet, die Fenster zu putzten?
Laut Gesetz hat der Mieter die Verpflichtung, die Mietwohnung in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Er muss muss aber dabei nicht den
Reinigungsmaßstäben des Vermieters nachkommen.
Wohnt ein Mieter seit Jahren in einer Mietwohnung und hat in der Zeit die Fenster
noch nie geputzt, kann das den Vermieter zwar nerven, er kann den Mieter jedoch
nicht zur Reinigung zwingen. Der Mieter hat neben seiner mietvertraglichen Pflicht,
die Miete zu bezahlen, auch Nebenpflichten – dazu zählt die sogenannte
Erhaltungspflicht. Der Mieter muss daher jede Beschädigung oder
Verschlechterung der Mietwohnung vermeiden. Die Reinigung der Mietwohnung ist
dabei grundsätzlich mit umfasst, denn wird die Wohnung nicht gereinigt, gelüftet
und beheizt, kann dies zu Schäden an der Bausubstanz führen. Der
vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch den Mieter umfasst daher auch
den pfleglichen Umgang mit der Mietwohnung.
Wann und wie zu reinigen ist, bleibt aber grundsätzlich dem Mieter überlassen und
so lange durch die unterlassene Reinigung keine Gefahren oder Beschädigungen
entstehen, muss der Mieter die Fenster nicht putzen. Durch verschmutzte
Scheiben besteht weder eine Gefährdung der Mietsache noch eine
Beeinträchtigung Dritter oder sonstige Verschlechterung der Mietsache. Der
Vermieter kann hier also nicht wegen nicht geputzter Fenster abmahnen oder
kündigen. Selbst beim Auszug aus der Mietwohnung ist das Putzen der
Fensterscheiben nach Ansicht der Gerichte keine mietvertragliche Pflicht. Der
Mieter verletzt seine vertragliche Rückgabepflicht nämlich nicht dadurch, dass er
die Fenster bei Auszug nicht reinigt, da dies im Rahmen der
Rückgabeverpflichtung durch den Mieter nicht geschuldet wird.
Manchmal ist im Mietvertrag die Rückgabe der Mieträume „im sauberen Zustand“
vereinbart – daraus kann sich schon eine Pflicht zum Fensterputzen bei Auszug
ergeben, allerdings beschränkt sich das auf eine Rückgabe im normal gereinigten
Zustand. So kann man verlangen, dass Spinnweben entfernt werden.
Fazit: es bleibt dem Mieter überlassen, ob er seine Fensterscheiben hindurchsehen
will oder nicht. Wem an einem guten Verhältnis mit seinem nebenan wohnenden
Vermieter liegt, dem bietet sich schon bald mit dem klassischen Frühjahrsputz eine
gute Gelegenheit, seine Fenster zum Strahlen zu bringen!