Dein Stromanbieter hat dir gekündigt?

In letzter Zeit erhalten viele Verbraucher Post von ihrem Energieversorger. Viele, die mit günstigen Energiepreisen Kunden angezogen hatten, können diese günstigen Preise nun nicht mehr halten - sie kaufen die Energie teilweise teurer ein, als sie sie weiterverkaufen. Deshalb sehen sie sich gezwungen, die geschlossenen Verträge zu kündigen bzw. abzuändern.Geht das so einfach?Zum Einen sind diese Schreiben häufig leider geradezu irreführend, denn sie sind mit "Tarifanpassung" oder "Erhöhung der Abschlagszahlung" überschrieben. Und das ist nicht rechtmäßig. Denn eine Vertragsänderung muss eindeutig für den Empfänger als solche zu erkennen sein. Eine Vertragsänderung kann von einer Partei vorgeschlagen werden, sie muss vom Vertragspartner aber auch akzeptiert werden. Wenn man das nicht tut, gilt weiterhin der alte Vertrag - allerdings wird dann der Energieversorger vermutlich den Vertrag kündigen. Ob er das (fristlos) darf, beschäftig derzeit Gerichte ebenso wie die Frage, was zu tun ist, wenn der Energieversorger insolvent wird. Wer nach der Kündigung seines Energielieferanten in die Grundversorgung fällt und dabei einen höheren Preis als vorher zahlen muss (und das ist derzeit fast immer der Fall), dem steht unter Umständen Schadenersatz zu. Dessen Höhe bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Preis und dem nun zu zahlenden höheren Preis. Hier lohnt sich also definitiv eine Überprüfung und ggf. Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche!Die gute Nachricht: Strom kommt auch weiterhin aus der Steckdose, denn es ist in Deutschland gesetzlich geregelt, dass dann die Grund- oder Ersatzversorgung eintritt, damit niemand ohne Stromversorgung bleibt.

Mein Name ist Müller