Hunde sind die besseren Erben?

Nicht wenige Menschen sind der Meinung, dass Hunde die besseren Menschen sind. Folglich möchten sie ihre weltliche Habe auch gerne an ihr Haustier vererben. Verständlich, jedoch kann zum Erben nur eine Person bestimmt werden. Das muss nicht unbedingt ein Mensch sein, denn neben „natürlichen Personen“ können auch „juristische Personen“ - eine Kirche, ein Verein, eine Stiftung, eine Stadt - als Erben eingesetzt werden. 

Ein Tier wird in unserem Rechtssystem dagegen wie eine Sache behandelt und kann daher nicht selber erben. Vielmehr kann es als Bestandteil des Vermögens eines Verstorbenen lediglich vererbt werden. Wer als Halter also dafür sorgen möchte, dass es seinem Tier nach seinem Tod an nichts fehlt, der kann ein Testament machen, in dem er dem oder den Erben die Versorgung des Tieres verpflichtend auferlegt. Er kann auch das Tier auf dem Weg des Vermächtnisses einer anderen Person als den Erben zuwenden und ihm dabei eine Auflage zur Versorgung des Tieres erteilen. Die anderen Erben wachen in diesem Fall über die Erfüllung der Auflage.

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