Komm, wir finden einen Schatz! und dann?

Seit Pippi Langstrumpf wollte wohl jedes Kind schon mal "Sachensucher" werden. Natürlich vorzugsweise mit dem Ergebnis, dabei auch einen Schatz zu finden. Was aber, wenn man tatsächlich einen Schatz findet - darf man ihn behalten?Herrenlose Funde gehören in Deutschland dem Staat, sobald der Fund von archäologischem oder paläontologischen Interesse ist. Bayern bildet hier mal wieder eine kuriose Ausnahme: hier gehören Fundstücke der Person, die sie gefunden hat und derjenigen, der das Grundstück gehört, jeweils zu gleichen Teilen!Bombenfunde gehören übrigens nicht zu den Schatzfunden. Die darf man gerne behalten und muss, sofern sie auf dem eigenen Grundstück gefunden wurden, sogar auf eigene Kosten entsorgt werden. Wer antike Funde behält, macht sich damit der Fundunterschlagung oder gar der Raubgrabung schuldig, das ist also keine gute Idee! Immerhin spüren GeocoacherInnen immer wieder wertvolle Gegenstände auf, so entdeckten 2019 zwei Iren Goldmünzen im Wert von 100.000 Euro! Sie durften den Schatz sogar behalten, da das Feld einem der beiden Sachensucher gehörte - so lautet das irische Recht. Lohnt sich Sachensuchen oder -finden also hierzulande nicht? Doch, denn der Spaß an der Sache ist nicht zu unterschätzen. Wer mehr will, soll doch bitte in Bayern suchen!

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