Mein Name ist Müller

Müller als Vorname? Ganz so schlimm kommt es für das kleine Mädchen nicht, dessen Eltern gerichtlich die Entscheidung durchsetzen ließen, Müller als Vornamen vergeben zu dürfen.Ein Kind darf den Namen „Müller“ lediglich als zweiten Vornamen tragen. In dem Fall erhielt das erste Kind eines Ehepaares den Nachnamen der Frau, das zweite Kind sollte dann aber den Nachnamen des Mannes bekommen. Das war jedoch nicht möglich, weil die Geburtsnamensbestimmung für das erste Kind für die weiteren Kinder eine Bindungswirkung hat. Daraufhin wollten die Eltern ihre Tochter mit zweitem Vornamen „Müller“ nennen. Doch dürfen die das? Die Richter des Oberlandesgerichtes gaben den Eltern recht. Sie verwiesen auf die Tradition, ein Kind durch mehrere Vornamen etwa an Großeltern oder Taufpaten „anzubinden“. Diese Namen würden in der Regel nicht als Rufname benutzt, sie würden aber mit einem Bewusstsein der eigenen sozialen und familiären Einbindung getragen - als Bestandteil der Identitätsfindung und Individualisierung. Das treffe auch auf die Verwendung eines Namens zu, der üblicherweise nur als Nachname in Gebrauch sei.Bleibt zu hoffen, dass der erste Vorname des Mädchen wenigstens nicht Kiwi, Tequila, Xing oder Kleeblatt lautet - denn das sind alles Namen, die ebenfalls bereits standesamtlich beurkundet wurden...

Komm, wir finden einen Schatz! und dann?